Kündigungsarten

Welche Kündigungsarten gibt es?


Eine Kündigung kann durch den Arbeitgeber aus unterschiedlichen Gründen erfolgen. Die Gründe können ganz banal darin liegen, dass der Arbeitgeber aus wirtschaftlichen Gründen Personal abbauen muss oder sich speziell von einem Arbeitnehmer trennen möchte.

Eine Kündigung kann entweder

- fristlos bei Vorliegen eines wichtigen Grundes oder
- ordentlich bzw. fristgemäß unter Einhaltung der Kündigungsfrist

ausgesprochen werden.

Personenbedingte Kündigung

Bei der personenbedingten Kündigung liegt der Grund der Kündigung in der Person des Arbeitnehmers. Es geht also darum, dass die persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten des Arbeitnehmers oder durch deren Nichtvorliegen der Zweck des Arbeitsvertrags dauerhaft nicht mehr erreicht werden kann. Hierbei ist es egal, ob der Arbeitnehmer die Leistungsverhinderung verschuldet hat oder nicht.

Verhaltensbedingte Kündigung

Bei der verhaltensbedingten Kündigung liegt der Grund der Kündigung in der Person des Arbeitnehmers. Dieser muss also ein konkreter Verstoß gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten begangen haben.

Ordentliche/Betriebsbedingte Kündigung

Bei der ordentliche oder betriebsbedingten Kündigung liegt der Grund der Kündigung nicht in der Person des Arbeitnehmers. Dem Arbeitnehmer wird kein konkreter Verstoß vorgeworfen, sondern der Arbeitgeber entscheidet aus Gründen die im Betrieb liegen, das Arbeitsverhätnis zu kündigen.