Abmahnung erhalten

Wie reagieren Sie richtig auf eine Abmahnung?


Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung erhalten, stellt sich regelmäßig die Frage, wie man sich nun verhalten sollte.

Zu aller erst: Es besteht kein Grund zur Panik.

Nehmen Sie die Abmahnung zunächst nur entgegen. Rechtfertigen Sie sich nicht zu den Vorwürfen. Sie sind nicht verpflichtet, zu der Abmahnung Stellung zu nehmen. Wenn Ihnen die Abmahnung persönlich übergeben wurde, teilen Sie dem Arbeitgeber mit, dass Sie die Abmahnung erst einmal in Ruhe überprüfen müssen. Unterschreiben Sie ggf. nur, dass Sie die Abmahnung erhalten haben.

Die Abmahnung ist eine Verwarnung. Der Arbeitgeber möchte Sie darauf hinweisen, dass Sie gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen haben (Hinweisfunktion der Abmahnung) und Sie vor Wiederholungen dieses Fehlverhaltens warnen (Warnfunktion der Abmahnung), dass Ihnen im Wiederholungsfalle arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen, bis hin zur Kündigung.

Daher wird die Abmahnung auch in Ihre Personalakte abgelegt. Weitere unmittelbare Folgen hat die Abmahnung nicht.

Aber Achtung: Arbeitgeber bereiten mit der Abmahnung h&auuml;ufig eine Kündigung vor. Daher ist es wichtig, das abgemahnte Verhalten nicht explizit zuzugeben, um in einem späteren Rechtsstreit noch Handlungsoptionen zu haben.

Soweit es geht, sichern Sie Beweise, die Ihr Verhalten nachvollziehbar machen oder die belegen, dass Sie sich nichts falsch gemacht haben. Dokumentieren Sie ggf. auch, welche Arbeiten Sie zur selben Zeit erledigen mussten, um später eine Überlastungssituation belegen zu können.

So reagieren Sie richtig auf eine Abmahnung


Gegendarstellung

Eine Gegendarstellung wird der Arbeitgeber ebenfalls zur Personalakte nehmen. Bei der Abfassung der Gegendarstellung sollte aber darauf geachtet werden, dass der vorgeworfene Verstoß nicht ausdrücklich zugegeben wird.

Aber Achtung: Durch eine Gegendarstellung könnte der Streit noch weiter "angeheizt" werden. Wenn der Arbeitgeber durch Ihre Gegendarstellung Fehler in seiner Abmahnung erkennt, könnte er eine weitere Abmahnung, hinterherzuschieben.

Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte

Über eine gerichtliche Klage kann die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüft werden. Die Klage richtet sich gegen den Arbeitgeber auf Entfernung der Abmahnung aus Ihrer Personalakte.

Aber Achtung: Auch durch eine Klage könnte der Streit mit Ihrem Arbeitgeber eskalieren. Selbst wenn Sie den Rechtsstreit gewinnen, wird der Arbeitgeber bei künftigen Abmahnung nicht die gleichen Fehler noch einmal machen. Auch das bereits falsch abgemahnte Fehlverhalten kann erneut abgemahnt werden.

Daher sollte eine KLage nur dann erwogen werden, wenn Sie keine Zukunft mehr bei Ihrem Arbeitgeber sehen und über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses verhandeln möchten.

Entschuldigung

Wenn Sie die Abmahnung als gerechtfertigt ansehen, können Sie sich auch schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber entschuldigen. Holen Sie sich anwaltliche Hilfe bei der Formulierung, um Nachteile zu vermeiden.

Abwarten

Wenn Sie hingegen abwarten, verbleibt die Abmahnung in Ihrer Personalakte. Wenn im Laufe der Zeit mehrere Abmahnungen hinzukommen, wird dies mit Sicherheit nicht dauerhaft von Ihrem Arbeitgeber hingenommen. Das bedeutet aber nicht automatsich die Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Oft unterlaufen Arbeitgebern bei der Abfassung einer Abmahnung Fehler, z.B. sind die Abmahnungsschreiben zu unbestimmt. Nur ein Verstoß gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten kann zur Abmahnung führen. Wenn Sie den Arbeitgeber auf derartige Fehler nicht sofort hinweisen, bietet dies im Streitfall viele Angriffspunkte und verringert das Prozessrisiko erheblich.

Kündigt Ihnen der Arbeitgeber nach der Abmahnung, weil Sie erneut gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen haben sollen, dann ist es möglich, im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses auch gegen die zuvor erteilte(n) Abmahnung(en) angehen. Das ist auch dann möglich, wenn die Abmahnung(en) schon Jahre zurück liegt.